Stadt Lenzburg
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Vorsorgeauftrag

Es besteht die Möglichkeit, einen bereits erstellten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Die Eintragung des Hinterlegungsortes sowie die Änderung/der Widerruf kann bei jedem Zivilstandsamt beantragt werden. Bringen Sie bitte ein gültiges Identifikationsdokument (Pass oder Identitätskarte) mit. Die Kosten für die Eintragung im elektronischen Zivilstandsregister "Infostar" belaufen sich auf CHF 75.00. Die Bestätigung über den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages kostet CHF 30.00.

 

Achtung: Das Zivilstandsamt überprüft den Vorsorgeauftrag im Rahmen der Registrierung nicht auf seine formelle und materielle Gültigkeit. Die hinterlegende Person kann den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt in eine zentrale Datenbank (Infostar) eintragen lassen. Erfährt eine Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist und ist sie zur Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen zuständig, so erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt, ob ein Vorsorgeauftrag eingetragen ist. Das Familiengericht zieht bei ihm selbst hinterlegte Vorsorgeaufträge von Amtes wegen bei. Die hinterlegende Person ist im Falle eines Wohnsitzwechsels selber dafür verantwortlich, entweder den Vorsorgeauftrag bei der neu zuständigen Behörde zu hinterlegen oder den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Wer dies unterlässt, läuft Gefahr, dass der Vorsorgeauftrag im Bedarfsfall nicht aufgefunden wird.

Übrigens: Der Vorsorgeauftrag kann im Kanton Aargau beim Bezirksgericht des Wohnortes hinterlegt werden. Ebenfalls können beim Bezirksgericht eine Patientenverfügung und ein Testament deponiert werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksgericht.