Stadt Lenzburg
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Dienstleistungen

Sekretariat und Stabsstelle von Stadtrat und Einwohnerrat

Wir sind für Ihre Fragen, Eingaben und Gesuche an diese Behörden da, bearbeiten die Korrespondenz, die Beschlüsse, Berichte usw. von Stadtrat und Einwohnerrat und stellen sie den Empfängern zu.
Die aktuellen Einwohnerratsvorlagen finden Sie jeweils ca. 4 Wochen vor einer Sitzung hier, oder Sie können die Unterlagen beim Sekretariat der Stadtkanzlei bestellen.

Information, Dokumentation

Wir informieren die Öffentlichkeit durch Pressebulletins und amtliche Publikationen.

Der jährliche Rechenschaftsbericht orientiert über den Finanzhaushalt der Gemeinde und die Tätigkeit ihrer Behörden und Dienststellen. Jeweils im November erscheint das Budget, welches Aufschluss über die finanziellen Perspektiven und die Investitionsvorhaben im kommenden Jahr gibt. Für die Einwohnergemeinde und die Ortsbürgergemeinde werden Budget und Rechenschaftsbericht je in einer separaten Broschüre veröffentlicht. Sie können diese Broschüren direkt im Online Service beziehen.

Diese Unterlagen sowie Reglemente, Einwohnerratsvorlagen, Behördenverzeichnisse usw. können Sie bei uns beziehen oder bestellen.

Im Weiteren betreut die Stadtkanzlei die umfangreiche Aktenablage von Einwohnerrat, Stadtrat und allgemeiner Verwaltung sowie das Stadtarchiv. Die historischen Bestände des Stadtarchivs reichen zurück bis zur Stadtrechtsurkunde vom 20. August 1306.

Wahlen und Abstimmungen

Wir organisieren die Wahlen und Abstimmungen und leiten den Stimmberechtigten das Stimmmaterial zu. Die Abstimmungen in der Gemeinde werden wenn immer möglich mit den eidgenössischen Abstimmungsterminen (in der Regel 4 pro Jahr) koordiniert. Die nächsten Abstimmungstermine finden Sie in der Agenda.

Für Wahlvorschläge bei den Einwohnerratswahlen sowie bei den Wahlen für Gemeinderat, Schulpflege und Steuerkommission können Sie bei uns die notwendigen Formulare beziehen. Ebenso halten wir für den Fall eines Referendums oder einer Initiative Unterschriftenbögen bereit. Den Text eines Referendums oder einer Initiative sollten Sie uns in jedem Fall zur Prüfung unterbreiten, bevor Sie mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen. Für in Lenzburg wohnhafte Kandidaten stellen wir bei Wahlen die Wahlfähigkeitszeugnisse aus.

Die nächsten Abstimmungstermine finden Sie auf der Website des Bundes.

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Falls von Ihnen ein Dokument mit beglaubigter Unterschrift verlangt wird (z.B. Anmeldung für das Handelsregisteramt, Vollmacht usw.), können Sie diese Beglaubigung bei uns einholen. Das Dokument sollten Sie erst bei uns unterschreiben. Vergessen Sie nicht, einen Personalausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen. Im Weiteren beglaubigen wir auch die Übereinstimmung von Fotokopien oder Abschriften mit dem Original. Dies können wir aber nur, wenn Sie uns gleichzeitig das Originaldokument vorweisen. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet CHF 20.00 für die erste und CHF 5.00 für jede weitere Unterschrift. Die Beglaubigung von Kopien usw. kostet CHF 10.00 für die erste und CHF 2.00 für jede weitere Seite.

Einbürgerungsgesuche

Schweizer, die das Bürgerrecht von Lenzburg erwerben möchten, und Ausländer, die ein Gesuch um Aufnahme in das Schweizer Bürgerrecht stellen möchten, können bei uns die vorgeschriebenen Gesuchsformulare beziehen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin über Telefon 062 886 44 20. So können wir die notwendige Zeit für Sie reservieren und Ihnen erklären, ob die Wohnsitzerfordernisse erfüllt sind und welche weiteren Schritte Sie unternehmen müssen. Weiter haben Sie die Möglichkeit sich online auf den Staatsbürgerlichen Test vorzubereiten.

Merkblatt ordentliche Einbürgerung 45.4 kB
Erbenverzeichnisse

Sie können bei uns Erbenverzeichnisse von Verstorbenen mit letztem Wohnsitz in Lenzburg bestellen. Liegt der Todesfall schon einige Jahre zurück, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns das Todesjahr sowie die Ihnen allenfalls bekannten aktuellen Adressen der Erben mitteilen.

Im Erbenverzeichnis wird die gesetzliche Erbfolge bescheinigt. Da die Bestimmungen einer allfälligen letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nicht berücksichtigt werden, stellt das Erbenverzeichnis keine Erbbescheinigung dar. Häufig wird deshalb von den Banken etc. eine Erbbescheinigung verlangt.

Erbbescheinigungen

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen von Verstorbenen mit letztem Wohnsitz im Bezirk Lenzburg ist das Gerichtspräsidium Lenzburg, Metzgplatz, 5600 Lenzburg, zuständig.

Weitere Informationen und die entsprechenden Bestellformulare finden Sie auf der Website der Gerichte des Kantons Aargau.

Erbbescheinigungen - Merkblatt 77.3 kB
Erbbescheinigungen - Bestellformular 81.3 kB
Erbbescheinigungen - Bestellung 200.0 kB

Steuerinventare basieren auf der von den Angehörigen einzureichenden unterjährigen Steuererklärung. Sicherungs- und öffentliche Inventare werden vom Präsidenten des Bezirksgerichts angeordnet und von uns erstellt.