Stadt Lenzburg
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Dienstleistungen

Amtliche Publikationen

An dieser Stelle finden Sie jeweils die aktuelle Übersicht der Publikationen, die bei der Abteilung Stadtplanung & Hochbau öffentlich aufgelegten Baugesuche.

Baubewilligungsverfahren

Für Fragen im Vorfeld eines Baugesuches oder während der Bauphase steht Ihnen die Abteilung Stadtplanung & Hochbau gerne beratend zur Verfügung. Im Zusammenhang mit Bauvoranfragen und Baugesuchen lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Stadtplanung & Hochbau.

Die Abteilung Stadtplanung & Hochbau ist Anlauf- und Eingabestelle für das Baubewilligungsverfahren. Es prüft die Baugesuche in formeller und materieller Hinsicht.

  • Nach erfolgter Kontrolle der erstellten Bauprofile, werden die Baugesuche publiziert.
  • Die öffentliche Auflage der Baugesuche erfolgt im Erdgeschoss des Försterhauses am Kronenplatz 24 bei der Abteilung Stadtplanung & Hochbau.
  • Für Bauvorhaben, welche der Zustimmung des Kantons bedürfen (z.B. Bauten ausserhalb der Bauzone), ist die Abteilung Stadtplanung & Hochbau ebenfalls Anlaufstelle.
  • Nach Auflage und Prüfung der Baugesuche stellt die Abteilung Stadtplanung & Hochbau dem Stadtrat Antrag über den zu treffenden Bauentscheid.
  • Es erfolgen die erforderlichen Kontrollen während der Bauabwicklung (Schnurgerüstabnahme, Rohbaukontrolle, Bauabnahme vor dem Bezug).
Beratung in Planungs- und Baufragen

Hinter den nackten Massvorschriften und Bestimmungen der Bauordnung steht eine grosse Erfahrung. Die Abteilung Stadtplanung & Hochbau ist Ihr Berater für die Umsetzung Ihrer Planungs- und Bauvorhaben.

Für Planungs- und Bauvorhaben sowohl nach der Regelbauweise der Bauordnung, als auch für Projekte mit erhöhten städtebaulichen oder siedlungsplanerischen Ansprüchen berät die Abteilung Stadtplanung & Hochbau Investoren, Bauherrschaften und Planer in der Vorgehensweise wie auch bei der Wahl der geeigneten Planungsinstrumente.

Einbruchhemmung bei Neu- und Umbauprojekten gehört zur Dienstleistung der Polizei Beratungsstelle für Architekten und Bauherren. Die Abteilung Stadtplanung & Hochbau der Gemeinde ist Schnittstelle und macht Interessierte gerne auf das Angebot der Kantonspolizei aufmerksam.

Orts- und Raumplanung

Die grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (Bauzonenplan, Bauordnung, Nutzungsplan und Nutzungsordnung Kulturland) bilden Grundlage und Rechtsrahmen für Planung und Bau von öffentlichen und privaten Bauvorhaben.

Die Abteilung Stadtplanung & Hochbau berät Investoren, Bauherren und Planer bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben, insbesondere auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit ihrer Projekte mit den rechtsverbindlichen Planungsinstrumenten. Zu berücksichtigen sind dabei auch die übergeordneten Rechtserlasse zur Orts- und Raumplanung auf der Stufe des Bundes und des Kantons.

Weitere Pläne (Inventare, Richtpläne, Strukturpläne, Konzepte und dgl.) dienen zur Information, zur Erläuterung und Begründung der Planungsziele der Stadt. Sie können bei der Abteilung Stadtplanung & Hochbau eingesehen werden.

Stadt- und Quartierentwicklung

Als Zentrum der Region will Lenzburg seine Eigenständigkeit wahren und attraktiv sein als Wohn-, Arbeits- und Begegnungsort.

Die Beratung von Investoren/ Bauherren und Planern durch die Abteilung Stadtplanung & Hochbau erfolgt vor diesem Hintergrund, sei dies für die einzelne Bauparzelle oder für grössere Areale bzw. einzelne Stadt- oder Quartierteile.

Mit dem Einsatz von speziellen Planungsinstrumenten (Gestaltungspläne, Erschliessungspläne, Arealüberbauungen) ist dem Anspruch einer gemeinsam entwickelten Leit- und Entwicklungsidee besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Stadtbild- und Denkmalpflege

Lenzburg mit der speziellen Situation des Schlosses auf dem gleichnamigen Berg und dem Altstadtkern als Ortsbild von nationaler Bedeutung bildet als Raum für die Entwicklung der privaten und öffentlichen Planungs- und Bauvorhaben einen wichtigen Identitäts- und Bezugsrahmen.

Unterstützt durch die Bau- und Stadtbildkommission, in welcher auch die kantonale Denkmalpflege vertreten ist, berät die Abteilung Stadtplanung & Hochbau Bauherren und Planer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur optimalen Entwicklung und Einordnung ihrer Planungs- und Bauprojekte.