Stadt Lenzburg
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Vorregistrierung Personendaten im Hinblick auf die ordentliche Einbürgerung

Seit dem 1. Januar 2011 sind im Kanton Aargau die Zivilstandsämter für die Vorregistrierung der Personendaten ausländischer Staatsangehöriger zuständig, welche sich im Kanton/der Gemeinde ordentlich einbürgern lassen wollen. Diese Vorregistrierung erfolgt vor der Einbürgerung. Als Bestandteil des Gesuchsbogens um Einbürgerung verlangt die Gemeindekanzlei die entsprechende zivilstandsamtliche Bestätigung. Diese wird vom zuständigen Zivilstandsamt aufgrund aktueller ausl. Urkunden ausgestellt (gerne informieren wir Sie über die zu beschaffenden Papiere). Die Überprüfung der ausl. Dokumente nimmt 2 - 4 Wochen in Anspruch und ist kostenpflichtig.

Als zivilstandsamtlicher Nachweis werden nach Abschluss des Verfahrens ausgehändigt:

  • Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausl. Staatsangehörige (Einzelperson), CHF 30.00
  • Familienausweis (Familie), CHF 40.00