Stadt Lenzburg
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Scheidungen

In Scheidungsfragen oder zur Einreichung der Scheidung ist nicht das Zivilstandsamt zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Gerichtspräsidium Ihrer Wohngemeinde. Für den Bezirk Lenzburg ist das Gerichtspräsidum/Bezirksgericht Lenzburg zuständig.

Wünschen Sie jedoch nach Rechtskraft der Scheidung wieder Ihren Ledignamen anzunehmen, so können Sie dies jederzeit auf jedem schweizerischen Zivilstandsamt beantragen. Die Kosten belaufen sich auf CHF 105.00 (Namenserklärung und Bestätigung). Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.