Personenstandsausweis
Gebühr CHF 30.00
Für Bürger/in einer Partnergemeinde
Mit diesem Dokument kann eine Person ihren aktuellen Personenstand (Name, Geschlecht, Zivilstand, Geburtsort, Geburtsdatum und Abstammung) sowie ihre Bürgerrechte nachweisen. Der Personenstandsausweis eignet sich deshalb auch als Dokument zum Nachweis des Schweizer Bürgerrechts.
Innerhalb der Schweiz wird der Personenstandsausweis überwiegend für die Einleitung des Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung oder für die Anerkennung eines Kindes benötigt.
HINWEIS: Das Heimatort muss im Bezirk Lenzburg sein!