Öffnungszeiten im Gastgewerbe
Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gastgewerbebetriebe sind im Gastgewerbegesetz geregelt. Unklarheiten bestehen immer wieder bei hohen Feiertagen und gemeindespezifischen Freinacht-Regelungen. Um Ihnen die Übersicht etwas einfacher zu gestalten, haben wir alle relevanten Bestimmungen und Zeiten für Sie zusammengestellt.
Der Gesetzestext im aargauischen Gastgewerbegesetz ist manchmal nicht ganz einfach zu verstehen. Die folgende Grafik soll aufzeigen, wann Gastgewerbebetriebe im Normalfall geschlossen sein müssen.
In den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag dürfen Gastgewerbebetriebe also bis 02:00 Uhr geöffnet haben. Die restlichen Nächte bis 00:15 Uhr.
An normalen Feiertagen gelten die Öffnungszeiten wie an Sonntagen. Anders sieht es für die folgenden hohen Feiertage aus:
- Karfreitag
- Ostersonntag
- Pfingstsonntag
- Eidg. Dank-, Buss- und Bettag
- Weihnachtstag
An diesen Tagen und am jeweiligen Folgetag sind die Betriebe bereits um 00:15 Uhr zu schliessen.
Falls Sie ihr Lokal ausnahmsweise länger offen halten wollen, müssen diese Öffnungszeiten vorgängig bewilligt werden. Bitte beantragen Sie diese Bewilligung frühzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Für Lokale in der Stadt Lenzburg können Verlängerungen der Öffnungszeiten bei der Regionalpolizei Lenzburg beantragt werden.
Weiterführende Infos finden Sie unter folgenden Links:
- Meldeformular für Lebensmittelbetriebe (mit und ohne Spirituosen)
- Gesuch Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
- FAQ Gastgewerberecht
Für Fragen zum Thema melden Sie sich bitte bei der Regionalpolizei Lenzburg.