Stadt Lenzburg
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Hundekontrolle

Pflichten

Die Hundehaltenden sind verpflichtet, Ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten Lenzburg und der Hundedatenbank „Amicus“ anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens-, Halter-, Wohnortwechsel, Neuanschaffung, Adressänderungen und Tod des Hundes.

Bei der Anmeldung ihres ersten Hundes müssen Sie sich zuerst bei den Einwohnerdiensten Lenzburg registrieren lassen. Sie erhalten ihre persönliche Amicus-ID-Nummer. Der Tierarzt nimmt anschliessend die Registrierung Ihres Hundes im Amicus (Hundedatenbank) vor und verknüpft Ihre Halter-ID mit Ihrem Hund.

Hunde, welche als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ gelten, müssen vor dem Erwerb eine Halterberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragen.

Die Hundehaltenden werden gebeten, Kopien folgender Dokumente per Mail/per Post zu senden oder bei den Einwohnerdiensten vorbeizubringen:

  • Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis
    (mit der aktuellen Mikrochip-Nummer)
  • Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.
Hundesteuer

Im Kanton Aargau dauert das „Hundejahr“ von Mai bis April. Für Hunde, welche zwischen dem 01.11. und 30.04. taxpflichtig werden, ist die Hälfte der Taxe zu entrichten. Wird die Hundehaltung zwischen dem 01.05. und 31.10. aufgegeben, kann die Hälfte der Taxe vom Halter zurückgefordert werden, wenn die Meldung innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten eingeht (§21 Abs. 4 Hundeverordnung). Wird ein Hund innerhalb des „Hundejahres“ ersetzt oder der Wohnsitz innerhalb des Kantons Aargau gewechselt, wird keine zusätzliche Taxe fällig §21 Abs. 5 Hundeverordnung).

Die Hundetaxe für das laufende Hundejahr beträgt CHF 120.00. Die Rechnungen für die Hundetaxe werden jährlich im Mai verschickt.

Die gesetzlichen Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite.

Infoflyer - Ich werde Hundehalter, was muss ich beachten? 290.4 kB
Infobroschüre Kanton - Hunde im Aargau 1.8 MB
Amicus Benutzerhandbuch für Hundehaltende 894.3 kB