Heirat / Umwandlung eingetragene Partnerschaft
Vor der Trauung ist das so genannte Ehevorbereitungsverfahren (Infoblatt Ablauf) durchzuführen, welches wahlweise auf dem für den Wohnort zuständigen Zivilstandsamt des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann. Die Trauung darf anschliessend auf jedem Schweizer Zivilstandsamt oder im Ausland erfolgen.
Wohnen Sie nicht im Bezirk Lenzburg, möchten sich jedoch gerne in einem unserer wunderschönen Trauungslokale das Ja-Wort geben? Rufen Sie uns an, gerne reservieren wir einen Termin für Sie und besprechen das weitere Vorgehen (Infoblatt Ablauf mit Trauungsermächtigung).
Benötigte Dokumente für Schweizer Staatsangehörige:
- Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
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Ausweiskopien (Pass oder ID) der Brautleute
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Ausweiskopien (Pass oder ID) der Trauzeugen
RZA - Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens | 160.9 kB |
Benötigte Dokumente für Ausländische Staatsangehörige:
- Die benötigten Papiere und die Dauer des Verfahrens sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig (d.h. 4 - 5 Monate vor dem gewünschten Trauungstermin) und in jedem Fall vor der Beschaffung der Dokumente bei uns.
Eine im Ausland wohnhafte Person muss das Ehevorbereitungsverfahren auf der zuständigen Schweizer Botschaft im Ausland einleiten, auch wenn der Partner / die Partnerin in der Schweiz wohnhaft ist.
Das Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens 3 Monate vor dem Trauungstermin durchgeführt werden. Der Trauungstermin kann aber bereits viel früher reserviert werden!
Bevor Sie jedoch eine Reservation tätigen, machen Sie sich bitte zu folgenden Punkten Gedanken:
- Trauungsdatum
- Trauungszeit
- Lokalität
- Anzahl Personen an der Trauung
- Anschliessender Apéro gewünscht? Wieviel Personen nehmen am Apéro teil?
Informationen zur Namesführung (Schweizer- und ausländische Staatsangehörige) und Informationen zur Heirat im Ausland entnehmen Sie den beiden Merkblättern.
Merkblatt Namensführung bei Eheschliessung | 60.6 kB |
Merkblatt Eheschliessung Ausland (2022) | 128.2 kB |
Am 26.09.2021 hat sich das Schweizerische Stimmvolk für die Ehe für alle ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 17.11.2021 entschieden, die Ehe für alle auf den 01.07.2022 in Kraft zu setzen.
Ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen. Von da an steht den jeweiligen Paaren einzig die Ehe offen. Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.