Heimatschein
Gebühr CHF 30.00
Für Bürger/in einer Partnergemeinde
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis für Schweizer Staatsangehörige. Die Kantone können anordnen, dass der Heimatschein in der Wohngemeinde hinterlegt wird; dies trifft in den meisten Kantonen zu. Jede Person hat Anspruch auf jeweils einen Heimatschein.
Der Heimatschein kann der ins Ausland ziehenden Person im Hinblick auf ihre Anmeldung bei der konsularischen Vertretung der Schweiz mitgegeben werden; bei der Anmeldung im Ausland wird er der berechtigten Person wieder ausgehändigt, sofern die Daten noch aktuell sind.
Wer seinen Heimatschein verliert, muss dies dem Zivilstandsamt, das den Heimatschein ausgestellt hat, mitteilen. Wurde dem Bürger/der Bürgerin im gleichen Personenstand bereits ein Heimatschein ausgestellt, wird ein gleiches Dokument nur ausgestellt, wenn die bestellende Person nach Ermahnung zur Wahrheit schriftlich bestätigt, dass sie – oder eine andere Person für sie – keinen Heimatschein besitzt. Das entsprechende Formular kann beim Zivilstandsamt angefordert werden.
Spätestens bei Volljährigkeit oder mit dem Wegzug aus der Heimatgemeinde wird der Heimatschein im Kanton Aargau zur Hinterlegung auf der Abteilung Einwohnerdienste benötigt.
HINWEIS: Der Heimatort muss im Bezirk Lenzburg sein!