Handlungsfähigkeitszeugnis
Mit dem Handlungsfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass der Gesuchssteller mündig sowie urteilsfähig ist.
Ab 01.01.2013 können Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis schriftlich bestellen unter:
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
c/o Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz 18
5600 Lenzburg.