Familienausweis
Gebühr: CHF 40.00 (inkl. Hülle CHF 50.00)
Für Bürger/in einer Partnergemeinde oder Abgabe unmittelbar nach der Eheschliessung
Dieses Dokument dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und gibt Auskunft über den Bestand der Familie und war früher bekannt unter dem Namen "Familienbüchlein". In diesem Dokument können weder Kinder weggelassen werden, weil sie nicht im gleichen Haushalt leben, noch können Kinder eingetragen werden, die zwar im gleichen Haushalt leben, aber rechtlich nicht zur gleichen Familie gehören.
Tritt ein Zivilstandsereignis ein, ist der Familienausweis dem zuständigen Zivilstandsamt für die Nachführung vorzulegen. Es ist jedoch keine beweiskräftige öffentliche Urkunde und es besteht kein Gewähr, dass die Angaben dem neusten Stand entsprechen.
Ein aktueller Familienausweis wird auch im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung benötigt.
HINWEIS: Das Heimatort muss im Bezirk Lenzburg sein!