Bürgerrechtsnachweis
Gebühr: CHF 30.00 pro Person zzgl. allfälliger Versandkosten
Der Bürgerrechtsnachweis belegt, wie und per wann eine Person ihren Schweizer Heimatort erworben hat. Eingebürgerte Schweizer Personen können damit ihr Einbürgerungsdatum nachweisen.
Der Bürgerrechtsnachweis wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt.
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