Bestattungswesen; Organisation bei einem Todesfall
Das Bestattungswesen gehört nicht zu den Aufgaben der Zivilstandsämter. Für die Organisation der Bestattung bleibt weiterhin jede Wohngemeinde zuständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Für die Ausstellung einer Todesurkunde bzw. eines internationalen Todesscheins ist das Zivilstandsamt des Todesortes zuständig. Zum Bestattungsamt Lenzburg
Ab 01. Januar 2013 ist im Aargau das Zivilstandsamt, in dessen Kreis eine Person verstorben ist oder bei ausserkantonalem Sterbeort das Zivilstandsamt des Wohnortes zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses. Dieser wird aufgrund des Einsargungs- und Versiegelungsprotokolls eines ermächtigten Bestatters ausgestellt. Die Kosten belaufen sich auf CHF 30.00