Stadt Lenzburg
RZA_Header 1000x380

Anerkennung

Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum biologischen Vater begründet. Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt erfolgen. Sind ausländische Staatsangehörige betroffen, soll die Anerkennung beim Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes stattfinden. Weitere Informationen zur Anerkennung können Sie dem Merkblatt Kindsanerkennungen in der Schweiz entnehmen.

Am 01. Juli 2014 traten die Neuerungen bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge in Kraft. Eine entsprechende Erklärung kann neu zusammen mit jener betreffend den Erziehungsgutschriften beim Zivilstandsamt anlässlich der Anerkennung abgegeben werden. Im folgenden Merkblatt entnehmen sie bitte die entsprechenden Erläuterungen. Wir bitten Sie, diese Informationen genau zu studieren und falls Sie Fragen haben, sich vorgängig bei den Beratungsstellen bzw. betreffend Erziehungsgutschriften bei der SVA-Zweigstelle zu erkundigen.

Bitte beachten Sie, dass das Zivilstandsamt keine Beratung im Bereich gemeinsame elterliche Sorge bzw. Erziehungsgutschrift anbieten kann.

Benötigte Dokumente für schweizerische Eltern einer vor- oder nachgeburtlichen Anerkennung:

  • Ausweiskopie (Pass oder ID)

Bitte senden Sie uns die Unterlagen vorgänig mit einem Schreiben ein, dass Sie gerne einen Termin für die Anerkennung vereinbaren würden (Telefonummer tagsüber erwähnen). Wir melden uns dann bei Ihnen.

Benötigte Dokumente für ausländische Eltern:

  • Wir informieren Sie gerne persönlich über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Verfahrens.