Abstimmung
Rathausgasse 16, Rathaus
Im Stadtplan ansehenEidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen
Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmung und Wahlen
Die Urnen sind wie folgt aufgestellt:
Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr im Rathaus
Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr im Rathaus
Bitte achten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe darauf,
- dass die Adresse des Wahlbüros im Kuvertfenster erscheint;
- dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist.
Eine Anleitung für das korrekte Vorgehen bei der brieflichen Stimmabgabe enthält der Stimmrechtsausweis.
Verordnung über die politischen Rechte Art. 2a Abs. 2: Aus überwiegenden Gründen beantragt die Bundeskanzlei dem Bundesrat nach Konsultation der Kantone die Verschiebung einzelner oder die Festlegung weiterer Abstimmungstermine.
Diese Tabelle gibt nur die für eidgenössische Volksabstimmungen reservierten Termine an. Ob ein Termin tatsächlich benützt wird, kann nicht aus dieser Tabelle abgelesen werden. Ob ein Termin tatsächlich benützt wird, entscheidet der Bundesrat jeweils ca. 4-6 Monate im voraus.