Hauptinhalt

Stadtrat

Aufgaben

Der Stadtrat (Gemeinderat) ist die Exekutive (vollziehendes Organ) der Gemeinde.
 

Zusammensetzung

Der Stadtrat besteht aus 5 Mitgliedern und wird durch die Stimmberechtigten der Gemeinde im Mehrheitswahlverfahren für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Stadtpräsidenten und den Gemeindeschreiber vertreten.

Der Stadtrat fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Vorbereitung und Vertretung der Geschäfte erfolgt in der Regel durch die einzelnen Mitglieder im Rahmen einer vom Rat vorzunehmenden Arbeitsteilung.
 

Befugnisse

Der Stadtrat nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind.

Es stehen ihm insbesondere folgende Befugnisse zu:

  • der Vollzug der vielfältigen Aufgaben, welche der Exekutive von der kantonalen Gesetzgebung übertragen werden,
  • die Vorbereitung der Geschäfte des Einwohnerrates,
  • die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten,
  • die Anstellung des Gemeindepersonals und die Festsetzung der Besoldungen und Entschädigungen im Rahmen des Dienst- und Besoldungsreglementes,
  • die Wahl der Abgeordneten in Gemeindeverbänden sowie der gemeinderätlichen Kommissionen und die Festsetzung ihrer Entschädigungen und Sitzungsgelder,
  • der Abschluss von Verträgen über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von Grundstücken, inbegriffen das Baurecht. Der Entscheid ist endgültig, wenn das Geschäft den Höchstbetrag von CHF 2'500'000.-- (Wert der beidseitigen Tauschobjekte nicht zusammengerechnet, bei Baurechten: kapitalisierter Baurechtszins) im Einzelfall nicht übersteigt und
  • die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

Was bedeuten diese Befugnisse im Alltag, in der Praxis: Der Stadtrat behandelt im Laufe eines Jahres rund 1'000 Geschäfte aus den unterschiedlichsten Fachgebieten (z.B. Bauwesen und Umweltschutz, Polizei, Kultur, Sozialwesen). Er befasst sich auch mit all jenen Fragen, welche die Geschäftsleitung eines Unternehmens zu lösen hat (Budgetierung, Infrastruktur der Gemeinde, Personal usw.).
 

Sitzungen

Der Stadtrat tagt in der Regel wöchentlich am Mittwoch ab 08.15 Uhr. In die Aktenauflage der jeweiligen Sitzung gelangen Eingaben nur, wenn sie bis spätestens am Montag, 11.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffen.

In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lenzburg vom 30. Oktober 2025 sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Einwohnergemeinde und ihrer Behörden geregelt. Im Weiteren sind auch die Bestimmungen des kantonalen GemeindegesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu beachten.
 

Strategie 26+

Der Stadtrat will Lenzburg als attraktive, eigenständige und lebenswerte Stadt weiterentwickeln. Mit der Strategie 2026+ schafft er dafür eine gemeinsame Orientierung und setzt Schwerpunkte für die kommenden Jahre.

Dabei gilt: Bewahren, was trägt. Wagen, was kommt. Lenzburg soll seine Identität und seine besonderen Qualitäten bewahren und gleichzeitig die Chancen des Wachstums nutzen. Der Stadtrat handelt vorausschauend, übernimmt Verantwortung für kommende Generationen und stärkt die finanzielle und gesellschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadt.

Die Strategie 2026+ bildet damit den gemeinsamen Kompass für die Arbeit des Stadtrats und die Weiterentwicklung von Lenzburg.

Kontakt

Stadtrat
Rathausgasse 16
5600 Lenzburg
Tel. 062 886 44 20
stadtschreiberei@lenzburg.ch

Personen

Name VornameFunktionKontakt
Name Download
Strategie 26+ Stadtrat (PDF, 557 kB) Download 0 Strategie 26+ Stadtrat