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Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag bereitstellen
Der Werkhof verweist dabei auf die geltenden Bestimmungen gemäss § 7 des Abfallreglements der Stadt Lenzburg. Darin ist festgehalten, dass das Abfuhrgut erst am Abfuhrtag bereitzustellen ist. Zudem müssen Kehrichtsäcke beziehungsweise Container so platziert werden, dass weder der Fahr- noch der Fussgängerverkehr beeinträchtigt wird und das Abfuhrpersonal einfachen Zugang hat.
Der Werkhof dankt für das Verständnis und die Mithilfe der Bevölkerung.