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Bau- und Nutzungsordnung erhält Rechtskraft

13. März 2025
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), die durch den Einwohnerrat Ende Oktober 2023 beschlossen wurde, erhielt am 22. Januar 2025 die Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Aargau. Mittlerweile sind alle Rechtsmittelfristen gegen diesen Entscheid abgelaufen und die Bau- und Nutzungsordnung ist in Rechtskraft erwachsen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die überarbeitete Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Lenzburg am 22. Januar 2025 genehmigt. Am 3. März 2025 ist die Beschwerdefrist abgelaufen. Sie wird folglich per sofort rechtskräftig. Drei Teilgebiete wurden von der Revision ausgenommen, um eine vertiefte Prüfung zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um die Areale «Müli-Märt», «Artoz» und «Zeughaus». Die ausgeklammerten Gebiete wurden nochmals eingehend analysiert. Die Mitwirkung für die drei Teilgebiete soll ab Sommer 2025 starten.

Altstadtverordnung
Mit der Rechtsgültigkeit der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) tritt ebenfalls die Altstadtverordnung in Kraft. Sie regelt - in Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) - die Gestaltung und Nutzung von Bauten und Anlagen in der Altstadtzone. Sie bezweckt, die Altstadt als Identitätsträgerin und Wahrzeichen zu pflegen und zu stärken. Durch eine vielfältige und ausgewogene Nutzung von Wohnen und Arbeiten soll die Altstadt aufgewertet und belebt werden. Im Erdgeschoss der Altstadtbauten werden publikumsattraktive Nutzungen angestrebt. Bisher waren die entsprechenden Hinweise in der Bauordnung festgelegt. Mit der revidierten Bau- und Nutzungsordnung werden die Ausführungsbestimmungen in einer eigenständigen Verordnung geregelt. Auf diese Weise können bei Bedarf Anpassungen im Sinne der BNO vorgenommen werden, ohne dass eine komplette Revision der Bau- und Nutzungsordnung erforderlich ist. Die Altstadtverordnung ist auf der Seite www.lenzburg.ch/reglemente einsehbar.

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