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Personendaten im Hinblick auf die ordentliche oder erleichterte Einbürgerung registrieren

Seit dem 1. Januar 2011 sind im Kanton Aargau die Zivilstandsämter für die Vorregistrierung der Personendaten ausländischer Staatsangehöriger zuständig, welche sich im Kanton/der Gemeinde einbürgern lassen wollen. Diese Vorregistrierung erfolgt vor der Einbürgerung. Als Bestandteil des Gesuches um Einbürgerung verlangt die Gemeindekanzlei die entsprechende zivilstandsamtliche Bestätigung. Diese wird vom zuständigen Zivilstandsamt aufgrund aktueller ausländischer Urkunden ausgestellt (gerne informieren wir Sie über die zu beschaffenden Papiere). Die Überprüfung der ausl. Dokumente nimmt 2 - 4 Wochen in Anspruch und ist kostenpflichtig (Verrechnung nach Aufwand). 

Nach erfolgter Aktenprüfung melden wir uns bei Ihnen und landen Sie persönlich ein, vorbeizukommen. Bei diesem Termin werden wir Sie identifizieren, Sie bestätigen die Richtigkeit der Eintragung Ihrer Daten im schweizerischen Personenstandsregister und erhalten das notwendige Dokument für die Einbürgerung. Als zivilstandsamtlicher Nachweis werden nach Abschluss des Verfahrens ausgehändigt: 

  • Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausl. Staatsangehörige (Einzelperson), CHF 30.00 
  • Familienausweis (Familie), CHF 40.00