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Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.
Die Ratenzahlung kann online über das Smart Service PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden.
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