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Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen.

Die Ratenzahlung kann online über das Smart Service Portal beantragt werden.