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Anerkennung

Sie sind nicht verheiratet und erwarten ein gemeinsames Kind? Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum biologischen Vater begründet.

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt erfolgen.

Sind ausländische Staatsangehörige betroffen, soll die Anerkennung beim Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes stattfinden.

Weitere Informationen zur Anerkennung können Sie dem Merkblatt Kindsanerkennungen in der Schweiz entnehmen.

Am 1. Juli 2014 traten die Neuerungen bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge in Kraft. Eine entsprechende Erklärung kann neu zusammen mit jener betreffend den Erziehungsgutschriften beim Zivilstandsamt anlässlich der Anerkennung abgegeben werden. Diesem Merkblatt entnehmen Sie bitte die entsprechenden Erläuterungen. Wir bitten Sie, diese Informationen genau zu studieren und falls Sie Fragen haben, sich vorgängig bei den Beratungsstellen bzw. betreffend Erziehungsgutschriften bei der Gemeindezweigstelle SVA zu erkundigen.

Bitte beachten Sie, dass das Zivilstandsamt keine Beratung im Bereich gemeinsame elterliche Sorge bzw. Erziehungsgutschrift anbieten kann.
 

Benötigte Dokumente für schweizerische Eltern bei einer vor- oder nachgeburtlichen Anerkennung

  • Ausweisdokument (Pass oder ID)
  • bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau eine Wohnsitzbescheinigung

Für die Terminvereinbarung melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.
 

Benötigte Dokumente für ausländische Eltern

Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Verfahrens.

 

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