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Änderung des Geschlechtseintrags
Seit Januar 2022 ist es in der Schweiz einfacher, das auf amtlichen Dokumenten erfasste Geschlecht zu ändern. Statt wie bisher mittels Gerichtsverfahren, kann nun das regionale Zivilstandsamt den Eintrag im Personenstandsregister ändern. Der Bund hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen erlassen.
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung).
Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden.
Kosten und Informationen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, unter umfassender Beistandschaft stehen oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, benötigen Sie eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Die Erklärung kostet CHF 75.00 und die allfällige Zustimmung der gesetzlichen Vertretung CHF 30.00. Die Bestätigung der Geschlechtsänderung kostet CHF 30.00.
Wünschen Sie eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister?
Melden Sie sich bitte telefonisch beim Regionalen Zivilstandsamt Lenzburg für die Vereinbarung eines Termins. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Klärung zur Verfügung.
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt | 062 886 44 55 | zivilstandsamt@lenzburg.ch |