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Stadtratswahlen vom 28. September 2025
Informationen
- Datum
- 28. September 2025
- Lokalität
Rathaus Lenzburg, Rathausgasse 16, 5600 Lenzburg
- Beschreibung
Für die Gesamterneuerungswahl von fünf Mitgliedern des Stadtrats wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten fristgerecht angemeldet:
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Ammann Sven, 1979, von Lenzburg AG und Boswil AG, Bannhaldenweg 11c, FDP.Die Liberalen, bisher
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Portmann-Müller Barbara, 1975, von Lenzburg AG, Engelberg OW und Escholzmatt-Marbach LU, Lindenplatz 7, GLP, bisher
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Schmid Andreas, 1988, von Lenzburg AG und Seon AG, Wilstrasse 19, FDP.Die Liberalen, bisher
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Taubert-Baldinger Beatrice, 1970, von Lenzburg AG und Holderbank AG, Wolfsackerstrasse 44, SP, bisher
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Bachmann-Roth Christina, 1983, von Lenzburg AG und Hildisrieden LU, Sandweg 3, Die Mitte, neu
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Schär Thomas, 1978, von Lenzburg AG und Gondiswil BE, Oberer Scheunenweg 20, SP, neu
Es sind nicht nur die oben aufgeführten Personen wählbar. Im ersten Wahlgang können alle Stimmberechtigten der Gemeinde gültige Stimmen erhalten.
Für die Wahl des Stadtammanns sind fristgerecht angemeldet worden:
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Portmann-Müller Barbara, 1975, von Lenzburg AG, Engelberg OW und Escholzmatt-Marbach LU, Lindenplatz 7, GLP, neu
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Schmid Andreas, 1988, von Lenzburg AG und Seon AG, Wilstrasse 19, FDP.Die Liberalen, neu
Für die Wahl des Vizeammanns sind fristgerecht angemeldet worden:-
Bachmann-Roth Christina, 1983, von Lenzburg AG und Hildisrieden LU, Sandweg 3, Die Mitte, neu
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Taubert-Baldinger Beatrice, 1970, von Lenzburg AG und Holderbank AG, Wolfsackerstrasse 44, SP, neu
Als Wahlhilfe steht Ihnen die online-Plattform «smartvote» zur Verfügung.
Urne ÖffnungszeitenDie Urnen sind wie folgt aufgestellt:
- Samstag, 11.00 - 12.00 Uhr
- Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr
Urnenstandort
Rathaus Lenzburg, Rathausgasse 16, 5600 Lenzburg
Voraussetzungen
Anleitung für die gleichzeitige Wahl von Stadtrat, Stadtammann und Vizeammann
Beim Ausfüllen des Wahlzettels ist zu beachten:Die Stimme für den Stadtammann und den Vizeammann ist nur gültig, wenn die betreffenden Namen auf dem Wahlzettel gleichzeitig auch unter der Rubrik «Stadtrat» aufgeführt werden. Die entsprechenden Namen sind somit zweimal auf den Wahlzettel zu setzen. Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat nur als Stadtammann oder Vizeammann aufgeführt, ist die Stimme ungültig. Hingegen ist es möglich, eine als Stadtammann oder Vizeammann kandidierende Person nur als Stadtrat zu wählen. Der Wahlzettel darf nicht zerschnitten oder sonst wie aufgetrennt werden.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Lenzburg ist jede Person mit Schweizerbürgerrecht, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, in der politischen Gemeinde Lenzburg Wohnsitz hat und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht.
Das Stimmrecht berechtigt an Abstimmungen. Ab diesem Alter ist man auch in ein öffentliches Amt wählbar.
Stellvertretung bei der Stimmabgabe an der Urne
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis vorher persönlich zu unterschreiben.
Stimmrechtsausweis verloren
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Stadtverwaltung im Voraus verlangt werden. Es ist ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.
Brieflich abstimmen
Wer brieflich stimmen will…
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setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis.
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muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben. Werden Stimm- oder Wahlzettel offen hineingelegt, so ist die Stimmabgabe ungültig.
- legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das amtliche Antwortkuvert.
- klebt das amtliche Antwortkuvert zu und sendet es rechtzeitig der Stadtkanzlei (Wahlbüro) zu.
Die Stimmabgabe kann durch Aufgabe bei einer beliebigen Poststelle oder durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten (Haupteingang Rathaus) erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Dienstagabend, 18.00 Uhr, vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Die Portokosten trägt die Gemeinde. Bei Einwurf in den Briefkasten beim Haupteingang zum Rathaus muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens Sonntagmorgen, 10.00 Uhr, eingeworfen worden sein.
Die briefliche Stimmabgabe ist u.a. ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird.
- die Stimm- und Wahlzettel nicht im Stimmzettelkuvert liegen und dieses nicht verschlossen ist.
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält.
Zustellung der Unterlagen
Für die Zustellung der Unterlagen gilt gemäss Bundesgesetz: Die Stimmberechtigten erhalten die nach kantonalem Recht zur gültigen Stimmabgabe nötigen Unterlagen (Stimmzettel, Stimmausweis, Stimmcouvert, Kontrollstempel und dergleichen) mindestens 3 und frühestens 4 Wochen vor dem Abstimmungstag.
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