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AHV/IV/EO-Beiträge für Hausdienstarbeit
Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, werden Sie zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber. Somit rechnen Sie auch Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Angestellten ab.
Informationen zu AHV/IV/EO-Beiträge für Hausdienstarbeit finden Sie auf der Website der SVA Aargau.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.