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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie auf der Website der SVA Aargau.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.