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Umstände der doppelten Zustellung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen geklärt
28. September 2025 kam es vereinzelt zu einer doppelten Zustellung an Stimmberechtigte in der Stadt Lenzburg. In enger Abstimmung mit dem Kanton Aargau sowie nach eingehender Analyse mit der zuständigen Druckerei konnte die Ursache identifiziert werden.
Die Auslegeordnung hat gezeigt, dass die Anzahl der doppelt versendeten Unterlagen überschaubar ist. Nach genauer Abklärung könnten maximal 52 Stimmberechtigte betroffen sein. Diese Personen wurden umgehend nach der Zustellung schriftlich informiert – mit einer Erläuterung der Situation und einer klaren Anleitung zum weiteren Vorgehen. Einige Rückmeldungen betroffener Stimmberechtigter sind bereits bei der Stadt eingegangen.
Für die Durchführung der Abstimmung am 28. September 2025 sind keine nennenswerten Änderungen erforderlich. Das Wahlbüro stellt sicher, dass keine Person mehrfach abstimmt und das Stimmgeheimnis in jedem Fall gewahrt bleibt.
Die Stadt Lenzburg bedauert die entstandene Unannehmlichkeit und dankt den Stimmberechtigten für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Die Stadt Lenzburg arbeitet zusammen mit den involvierten Partnerunternehmen darauf hin, dass entsprechende Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr auftreten.