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Doppelte Zustellung von Abstimmungs- und Wahlunterlagen
Sollten zwei identische Kuverts mit Abstimmungs- und Wahlunterlagen eingegangen sein, ist
eines davon beziehungsweise dessen Inhalt den Einwohnerdiensten der Stadt Lenzburg zu überbringen oder eigenhändig zu vernichten.
Kommt es dennoch zu einer doppelten Stimmabgabe, wird diese vom Wahlbüro für ungültig erklärt.
Die Stadt Lenzburg dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.