Stadt Lenzburg

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
07.02.2023

Lohngleichheit zwischen Frau und Mann bei der Stadtverwaltung Lenzburg offiziell bestätigt.

Per 1. Juli 2020 ist das revidierte Gleichstellungsgesetz (GIG) in Kraft getreten, das alle Arbeitgebenden mit mehr als 100 Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleich­heits­analyse verpflichtet. Diese muss durch eine unabhängige, externe Stelle formal überprüft und das Ergebnis anschliessend den Mitarbeitenden kommuniziert werden.

Auch in Lenzburg befasste sich der Stadtrat und eine unabhängige Revisionsstelle mit den Löhnen bei der Stadtverwaltung. Gemäss der erstellten Analyse liegt der unerklärbare Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei der Stadtverwaltung bei 3.2 Prozent. Das vom Bund vorgegebene Ziel von maximal 5 Prozent nicht erklärbarem Lohnunterschied konnte somit erreicht werden.

Sämtliche Berechnungen wurden anhand des Standard-Analysemodells des Bundes durchgeführt. Überprüft wurden 232 Löhne - davon 122 (52.6 %) von Frauen und 110 (47.4 %) von Männern.

Der Stadtrat erkennt keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Sache.