Stadt Lenzburg
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Fachstelle Kinderbetreuung

Viele Familien brauchen eine familienergänzende Betreuung für ihr Kind oder ihre Kinder, weil die Eltern berufstätig sind, studieren oder anderen Verpflichtungen nachgehen. Für die Schaffung von Betreuungsstrukturen sind im Wesentlichen die Kantone und Gemeinden sowie private Organisationen zuständig.

Die Fachstelle Kinderbetreuung ist zuständig für die Bewilligung von Subventionen für familienergänzende Kinderbetreuung. Das Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement sowie übrigen Formulare finden Sie am Ende.

Subventionierung von Betreuungsplätzen

Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützt die Stadt Lenzburg Eltern mit einem massgebenden Einkommen von bis zu CHF 110'000.00. Die Fachstelle Kinderbetreuung ist zuständig für die Bewilligung von Subventionen für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nach Elternbeitragsreglement.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Grundsätzlich berechtigt sind Erziehungsberechtigte mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Lenzburg, die arbeitstätig sind, sich in Aus- oder Weiterbildung befinden, an einer Eingliederungsmassnahme teilnehmen oder eine IV-Rente beziehen. Daneben sind im Elternbeitragsreglement besondere Anspruchsberechtigungen wie sprachliche Integration enthalten. Anträge werden nur behandelt, wenn die fälligen Steuern bezahlt sind oder eine Ratenzahlung vereinbart ist.

Subventionsanträge

Subventionsanträge für familienergänzende Kinderbetreuung können bei der Fachstelle Kinderbetreuung eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie weiter unten.

Institutionen

Wer nicht die Möglichkeit hat, sein Kind im Vorschulalter selber zu betreuen, kann dieses einer Krippe anvertrauen. An dieser Stelle zeigen wir auf, welche Möglichkeiten Sie in Lenzburg haben.

Für Kinder von berufstätigen Eltern gibt es nach der Schule und an schulfreien Tagen die Tagesstrukturen, die neben den Unterrichtszeiten professionelle Betreuung vor Schulbeginn am Morgen, über Mittag und nach Schulschluss am Nachmittag anbieten.

Zahlreiche berufstätige Eltern vertrauen ihr Kind oder ihre Kinder einer Tagesmutter oder einem Tagesvater an. Die meisten Tageseltern sind anerkannt und gehören einem Tagesfamilienverein an.

 

Förderung von Spielgruppen

Spielgruppen-Angebote ermöglichen Kindern im Vorschulalter einen sanften Einstieg in den Kindergarten und der Kontakt zwischen den Eltern und Kindern fördert auch die sprachliche und soziale Integration.

Ab Schuljahr 2020/2021 haben allen Lenzburger Kinder innert zwei Jahren vor Kindergarteneintritt Anspruch auf ein halbes Jahr kostenlosen Besuch einer Spielgruppe an einem Halbtag pro Woche. Die Anmeldung erfolgt direkt an die Spielgruppen und die Kosten können im Nachhinein mit dem untenstehenden Formular und dem Zahlungsbeleg zurückgefordert werden.

 

Kurzzeitige Betreuung von Kindern

Für kurzzeitige, flexible Betreuung der Kinder können Eltern direkt über die Website kidiplace.ch nach einem geeigneten Betreuungsplatz suchen und diesen direkt über die Website buchen und bezahlen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre von Kidiplace.

Prospekt Kinderbetreuung Lenzburg 288.0 kB
Antrag Unterstützung familienergänzende Kinderbetreuung 269.2 kB
Elternbeitragsreglement 2021 930.8 kB
Kinderbetreuungsreglement 120.4 kB
Merkblatt zum Subventionsantrag 243.4 kB
Antrag Kostenübernahme Spielgruppe 227.8 kB