Stadt Lenzburg
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Die Regionalpolizei klärt über Elektro-Roller auf

Die Regionalpolizei klärt über Elektro-Roller auf
28.07.2023

Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene bewegen sich mit Elektro-Fahrzeugen fort.

Die Regionalpolizei Lenzburg verfolgt den Trend mit kritischen Augen und klärt auf. In den vergangenen Wochen wurden mehrere sogenannte "Elektro-Roller" polizeilich sichergestellt und auf die technischen Anforderungen von Strassenfahrzeugen überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass sämtliche E-Roller nicht für die Teilnahme am Strassenverkehr zugelassen waren, was Anzeigen bei der Jugendanwaltschaft zur Folge hatte.

Fehlende Anbauteile wie z.B. Glocke oder Rückstrahler sind nur einige Beispiele. Mittels Überbrückung der Geschwindigkeitsbegrenzung können Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreicht werden. Dies führt dazu, dass ein solches Fahrzeug in eine höhere Klasse und somit als Kleinmotorrad eingestuft wird. Zum Führen eines Kleinmotorrades muss der Lenker mindestens im Besitz eines Führerausweises der Kat. A1 sein, welcher erst ab 16 Jahren erworben werden kann. Ebenfalls benötigt das Kleinmotorrad einen Versicherungsnachweis, Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild.

Durch Unwissen, vor allem auch in Bezug auf den fehlenden Versicherungsschutz, sind viele ohne den erforderlichen Führerausweis unterwegs. So kommt bei einem Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden in der Regel keine Versicherung für die Kostendeckung auf.

Folgende Regeln und Verhaltensweisen müssen zwingend beachtet werden: 

• Mindestalter: 14 Jahre, sofern Führerausweis Kategorie M (Motorfahrrad) vorhanden

• Ausrüstung: Vorder- und Rückbremse, Vorder- und Rücklicht sind Pflicht.

• Geschwindigkeit: Die maximale Motorenleistung beträgt 0,5 kW und die maximale Geschwindigkeit 20 km/h.

 

Maximal eine Person pro E-Roller. Gefahren wird auf Strassen und Radwegen. Wenn ein Radstreifen fehlt, fährt man am rechten Fahrbahnrand. Strassen und Wege mit allgemeinem Fahrverbot, mit Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder sowie Trottoirs dürfen nicht befahren werden. Sind keine Richtungsanzeiger vorhanden, müssen Richtungsänderungen mittels Handzeichen signalisiert werden. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.


Auf den Schulbeginn anfangs August sensibilisiert die Regionalpolizei die Eltern dahingehend, dieser Thematik die nötige Beachtung zu schenken.