Allgemeines
Der Stadtrat (Gemeinderat) ist die Exekutive (vollziehendes Organ) der Gemeinde.
Der Gemeinderat besteht aus 5 Mitgliedern und wird durch die Stimmberechtigten der Gemeinde im Mehrheitswahlverfahren für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindeammann und den Gemeindeschreiber vertreten.
Der Gemeinderat fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Vorbereitung und Vertretung der Geschäfte erfolgt in der Regel durch die einzelnen Mitglieder im Rahmen einer vom Rat vorzunehmenden Arbeitsteilung.
Der Gemeinderat nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind.
Es stehen ihm insbesondere folgende Befugnisse zu:
- der Vollzug der vielfältigen Aufgaben, welche der Exekutive von der kantonalen Gesetzgebung übertragen werden,
- die Vorbereitung der Geschäfte des Einwohnerrates,
- die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten,
- die Anstellung des Gemeindepersonals und die Festsetzung der Besoldungen und Entschädigungen im Rahmen des Dienst- und Besoldungsreglementes,
- die Wahl der Abgeordneten in Gemeindeverbänden sowie der gemeinderätlichen Kommissionen und die Festsetzung ihrer Entschädigungen und Sitzungsgelder,
- der Abschluss von Verträgen über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von Grundstücken, inbegriffen das Baurecht. Der Entscheid ist endgültig, wenn das Geschäft den Höchstbetrag von CHF 2'500'000.-- (Wert der beidseitigen Tauschobjekte nicht zusammengerechnet, bei Baurechten: kapitalisierter Baurechtszins) im Einzelfall nicht übersteigt und
- die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizer Bürger.
Was bedeuten diese Befugnisse im Alltag, in der Praxis: Der Stadtrat behandelt im Laufe eines Jahres rund 1'000 Geschäfte aus den unterschiedlichsten Fachgebieten (z.B. Bauwesen und Umweltschutz, Polizei, Kultur, Sozialwesen). Er befasst sich auch mit all jenen Fragen, welche die Geschäftsleitung eines Unternehmens zu lösen hat (Budgetierung, Infrastruktur der Gemeinde, Personal usw.).
Der Stadtrat tagt in der Regel wöchentlich am Mittwoch ab 08.30 Uhr. In die Aktenauflage der jeweiligen Sitzung gelangen Eingaben nur, wenn sie bis spätestens am Montag, 11.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffen.
In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lenzburg vom 24. Februar 1983 (Teilrevision vom 24. Juni 2004) sind Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Einwohnergemeinde und ihrer Behörden geregelt. Im Weiteren sind auch die Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes zu beachten.
Der Stadtrat hat sich für die Amtsperiode 2022-2025 Legislaturziele gesetzt, welche als Leitplanken und Kompass für die Arbeit während der gesamten Legislatur dienen. Mit den sieben Themenbereichen "Umwelt und Klima", "Alter, Gesundheit, Familie", "Stadtplanung", "Kultur", "Immobilien", "Moderne Verwaltung" und "Finanzen" stehen dabei ganz unterschiedliche Herausforderungen im Fokus, welche die Stadt Lenzburg gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern aktiv und lösungsorientiert angehen möchte. Der Stadtrat freut sich auf die anstehenden Aufgaben und setzt sich tatkräftig für zukunftsorientierte Lösungen ein, welche die Stadt und Region Lenzburg weiterbringen.
Legislaturziele 2022 - 2025 | 731.4 kB |