Das Friedensrichteramt ist Schlichtungsbehörde gemäss Zivilprozessordnung (ZPO). Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie ihre Statthalter haben die Aufgabe, zerstrittene Parteien bei Zivilstreitigkeiten vor der Ansetzung eines Prozesses auszusöhnen. Das Friedensrichteramt kommt grundsätzlich bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Einsatz (Ausnahme: Eherecht, Scheidungen, Arbeitsrecht, Mietrecht).
Bei einem Streitwert bis Fr. 5'000.00 kann das Friedensrichteramt den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Kontaktangaben der fünf Kreise welche für die 20 Bezirksgemeinden zuständig sind, erhalten Sie direkt auf der Webseite des Kantons Aargau.