Aufgaben
Der Stadtrat (Gemeinderat) ist die Exekutive (vollziehendes Organ) der Gemeinde.
Zusammensetzung
Der Gemeinderat besteht aus 5 Mitgliedern und wird durch die Stimmberech- tigten der Gemeinde im Mehrheitswahlverfahren für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Gemeindeammann und den Gemeindeschreiber vertreten.
Der Gemeinderat fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Vorbereitung und Vertretung der Geschäfte erfolgt in der Regel durch die einzelnen Mitglieder im Rahmen einer vom Rat vorzunehmenden Arbeitsteilung.
Befugnisse
Der Gemeinderat nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind.
Es stehen ihm insbesondere folgende Befugnisse zu:
- der Vollzug der vielfältigen Aufgaben, welche der Exekutive von der kantonalen Gesetzgebung übertragen werden,
- die Vorbereitung der Geschäfte des Einwohnerrates,
- die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten,
- die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde, einschliesslich Gemeindeanstalten,
- die Anstellung des Gemeindepersonals und die Festsetzung der Besoldungen und Entschädigungen im Rahmen des Dienst- und Besoldungsreglementes,
- die Wahl der Abgeordneten in Gemeindeverbänden sowie der gemeinderätlichen Kommissionen und die Festsetzung ihrer Entschädigungen und Sitzungsgelder,
- der Abschluss von Verträgen über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von Grundstücken, inbegriffen das Baurecht. Der Entscheid ist endgültig, wenn das Geschäft den Höchstbetrag von CHF 2'500'000.-- (Wert der beidseitigen Tauschobjekte nicht zusammengerechnet, bei Baurechten: kapitalisierter Baurechtszins) im Einzelfall nicht übersteigt und
- die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizer Bürger.