Aufgaben
Der Einwohnerrat (Gemeindeparlament) ist die Legislative (gesetzgebendes Organ) der Gemeinde. Seine Mitglieder werden zur Zeit von sechs Parteien gestellt. Seine Funktion ist im Geschäftsreglement des Einwohnerrates festgehalten.
Zusammensetzung
Der Einwohnerrat besteht aus 40 Mitgliedern. In der Amtsperiode 2010/2013 sind die Parteien wie folgt vertreten:
| Parteibezeichnung | Amtsperiode 2010/2013 |
Amtsperiode 2006/2009 |
| Schweizerische Volkspartei SVP | 10 | 10 |
| Freisinnige Partei FDP | 10 | 10 |
| Sozialdemokratische Partei SP | 8 | 9 |
| Christlichdemokratische Volkspartei CVP | 4 | 4 |
| Grüne | 3 | 3 |
| Evangelische Volkspartei EVP | 3 | 4 |
| Grünliberale Ortspartei GLP | 2 | 0 |
Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit Ausnahme der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindeschreibers und seines Stellvertreters.
Die Wahl des Einwohnerrates erfolgt nach den Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates auf eine Amtsdauer von vier Jahren nach dem Verhältniswahlverfahren (Listenstimmensystem).
Zuständigkeit
Dem Einwohnerrat stehen jene Befugnisse zu, welche in den Gemeinden ohne Parlament von der Gemeindeversammlung ausgeübt werden. Unter anderem beschliesst er:
- über den Steuerfuss und den Voranschlag der Gemeinde sowie über die Gemeinderechnungen und den Rechenschaftsbericht des Gemeinderates,
- spricht die Verpflichtungskredite für Investitionsvorhaben,
- erlässt oder ändert Reglemente (z.B. Gebührenreglemente, Bauordnung mit Zonenplan, Dienst- und Besoldungsreglement für das Gemeindepersonal)
- entscheidet über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer.